Unsere GemeindeKurzparkzone
Die Kurzparkzone in der Marktgemeinde Laxenburg gilt ab 01. März 2022:
Montag bis Freitag von 16.00 – 19.30 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag von 10.30 Uhr bis 19.30 Uhr
Die Kurzparkzone ist gebührenfrei, die Parkdauer beträgt max. 90 Minuten (diese ist mittels Kurzparknachweis (Parkuhr) nachzuweisen).
Laxenburg ist zweifellos eine attraktive Gemeinde – nicht nur, um hier zu leben, sondern auch für viele Gäste, die hierherkommen, um sich zu unterhalten oder zu erholen. In den letzten Jahren sind diese Besuche kontinuierlich gestiegen, wodurch im Ortszentrum der Druck auf die vorhandenen Parkplätze stark zugenommen hat. Die Marktgemeinde hat sich deshalb entschlossen, ab 1. März 2022 eine dauerhafte Kurzparkzone im Ortskern zu verordnen.
Gelten wird diese wochentags von 16 bis 19:30 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen von 10:30 bis 19:30 Uhr. Ein kostenloses Parken von 90 Minuten ist aber auch in diesen Zeiträumen möglich. Diese ist mittels Kurzparknachweis (Parkuhr) nachzuweisen. Für alle Parkbesucher*innen gibt es neben der eingeschränkten Parkmöglichkeit beim P1 auch die Möglichkeit auf den im Vorjahr vergrößerten Parkplätzen 2 und 3 kostenlos zu parken und den Schlosspark über die dort befindlichen Eingänge zu betreten. Mit dem neuen modernen und zeitgemäßen Parkleitsystem (Umsetzung im Frühjahr 2022) werden die Park- und Zutrittsmöglichkeiten für alle Gäste noch besser ersichtlich sein.
Als unmittelbare Anrainer*innen der Kurzparkzone in der Marktgemeinde Laxenburg können Sie nach §45 Abs. 4 StVO um eine Ausnahmebewilligung ansuchen. Die alten Wagenkarten sind nicht mehr gültig und müssen neu beantragt werden. Die Richtlinien für eine positive Erledigung Ihres Ansuchen finden Sie unten. Sie können Ihr Ansuchen im Wege des e-Government online erledigen und das Formular mit diesem Link aufrufen oder unten stehendes PDF ausdrucken und nach dem Ausfüllen samt der notwendigen Nachweise per Mail an kurzparkzone@laxenburg.at übermitteln oder dies im Bürgerservice des Gemeindeamts abgeben. Gerne können Sie das Formular auch im Gemeindeamt abholen.
Vergessen Sie in allen Fällen nicht die notwendigen Nachweise für die positive Erledigung Ihres Ansuchens hochzuladen oder mitzusenden. Diese wären etwa der Nachweis zum Wohnsitz, der Zulassungsschein, ein Auszug aus dem Firmen-/Gewerberegister, eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Überlassung eines Dienstfahrzeugs, Leasingvertrag, usw.