AktuellesSilvesterfeuerwerk
Wir wünschen Ihnen allen einen guten und sorgenfreien Jahreswechsel und nur das Beste für 2025!
Ihr Bürgermeister David Berl
Weil aber doch immer wieder Fragen auftauchen, hier noch einmal die Erinnerung, wie die gesetzliche Regelung von Feuerwerken zu Silvester lautet:
Das Verwenden von Feuerwerksartikeln ist im Pyrotechnikgesetz geregelt. Es besteht ganzjährig, und somit auch zu Silvester, ein Verbot der Verwendung von Pyrotechnik ab der Kategorie 2 im Ortsgebiet.
Daher ist auch in Laxenburg, die Verwendung von Pyrotechnik in unserem Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten! Silvester macht da keine Ausnahme!
Je nach Gefährlichkeit sind Pyrotechnikartikel in 4 Kategorien unterteilt, die den Besitz und die Verwendung bzw. Überlassung regelt:
F1 = Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallerbsen, Tischfeuerwerk, etc. (ab 12 Jahren erlaubt)
F2 = Schweizer Kracher (Piraten), Knallfrösche, Batteriefeuerwerke, Ladycracker, etc. (ab 16 Jahren erlaubt)
F3 = Knallkörper, Feuerräder, etc. (ab 18 Jahren und nur für Sachkundige)
F4 = Feuerwerksbomben, Fächersonnen, etc. (ab 18 Jahren und nur mit Fachkenntnis)