Umwelt & AltstoffeEEG Laxenburg
Informationen zur Erneuerbaren Energiegemeinschaft Laxenburg (EEG Laxenburg)
Was ist die Erneuerbare Energiegemeinschaft Laxenburg (EEG Laxenburg)?
Eine Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG) darf Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen.
Die rechtlichen Grundlagen dazu finden sich im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG).
Die Marktgemeinde Laxenburg erzeugt erneuerbare Energie – in unserem Fall Strom – mittels Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), die auf den Dächern von gemeindeeigenen Gebäuden installiert sind und liefert den Überschussstrom an die EEG Laxenburg. Die PV-Anlagen befinden sich auf dem Dach des Gemeindeamts, des Bildungscampus Laxenburg, des Kindergarten Laxenburg, Wirtschaftshof und Altstoffsammelzentrum und des UFC Laxenburg.
Die EEG Laxenburg bedient sich der Netzinfrastruktur der Wiener Netze und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der EEG Laxenburg sind miteinander innerhalb der Netzebene 7 im Ortsgebiet von Laxenburg verbunden; somit handelt es sich um eine lokale Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG).
Die Marktgemeinde Laxenburg liefert Strom aus den gemeindeeigenen PV-Anlagen an die EEG Laxenburg und bezieht gleichzeitig auch Strom für die gemeindeeigenen Objekte aus der EEG Laxenburg.
Weiters werden bis zum Ende des Jahres 2024 rund 80 Laxenburger Haushalte und KMUs Teilnehmerinnen an der EEG Laxenburg sein.
Welche Organisationform hat die EEG Laxenburg?
Die EEG Laxenburg wurde im März 2023 als Genossenschaft gegründet.
Genossenschaftsmitglieder: Marktgemeinde Laxenburg und nobilegroup gmbH
Vorstand der Genossenschaft:
- Obmann der Genossenschaft: David Berl
- Obmann-Stellvertreter: Mag. Peter Gönitzer
Die EEG Laxenburg ist so konzipiert, dass die gemeindeeigenen PV-Anlagen deren Überschusserzeugung an Strom in die EEG Laxenburg einspeisen und eine definierte Anzahl an Mitgliedern (private Haushalte, KMUs und gemeindeeigene Objekte) diesen Strom aus der EEG Laxenburg beziehen können.
Eine Einspeisung von Überschussstrom von privaten PV-Anlagen in die EEG Laxenburg ist nicht möglich.
Welche Vorteile hat eine Erneuerbare Energiegemeinschaft?
Neben einem Fixpreis für den bezogenen Strom aus einer EEG gibt es weitere finanzielle Anreize, wie
- Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags,
- Befreiung von der Elektrizitätsabgabe (dzt. gesetzlich geregelt bis 31.12.2024) und
- eine Reduktion des Netzentgelts
(Stand April 2024: der Arbeitspreis für das Netznutzungsentgelt in lokalen EEGs reduziert sich um ca. 57%)
Wie erfolgt die Energiezuweisung an die Strombezieher?
Die Energiezuweisung in der EEG Laxenburg erfolgt „dynamisch“ (d.h. der verfügbare Strom wird in Relation zum jeweiligen Verbrauchsverhalten der Mitglieder aufgeteilt).
Wie erfolgt die Verrechnung?
Für die Verrechnung des Strombezugs aus der EEG Laxenburg bedient sich die EEG Laxenburg eines Abrechnungsdienstleisters, der nobile group.
Von der nobile group erhalten Sie monatlich eine Abrechnung, die den Arbeitspreis für bezogenen Strom aus der EEG Laxenburg sowie eine Abrechnungsgebühr pro Zählpunkt und Monat iHv € 2,50 exkl. USt (d.s. € 3,00 inkl. USt) enthält.
Für die Einrichtung des Zählpunkts wird ein einmaliger Pauschalbetrag iHv € 30,00 exkl. USt (d.s. € 36,00 inkl. USt) in Rechnung gestellt.
Unverändert bleibt die Stromrechnung von Ihrem Energielieferanten und die Verrechnung der Netzgebühren.
Wieviel kostet der Strom aus der EEG Laxenburg?
Der Strombezugspreis beträgt derzeit € 0,14 exkl. gesetzlicher USt (d.s. € 0,168 inkl. USt).
Dieser Betrag wird von der EEG Laxenburg festgelegt, referenziert sich ausschließlich an den Investitionskosten und Ausgaben für den laufenden Betrieb der Erneuerbaren Energiegemeinschaft Laxenburg und ist somit unabhängig von Preisentwicklungen am Strommarkt.
Kann ich an der Energiegemeinschaft Laxenburg teilnehmen?
Eine grundsätzlich technische Voraussetzung ist ein intelligentes Strommessgerät (SMART-Meter). Die Installation eines solchen Messgerätes muss beim Netzbetreiber angefordert werden (sofern bei Ihnen nicht schon vorhanden). Wenn die Installation und kommunikative Inbetriebnahme erfolgt ist, kann der Zählpunkt an einer Energiegemeinschaft teilnehmen.
Die EEG Laxenburg wird die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzen; diese Notwendigkeit ergibt sich aus der zur Verteilung zur Verfügung stehenden Strommenge.
Mit einem sukzessiv weiteren Ausbau der Erzeugungsanlagen in der Marktgemeinde Laxenburg kann auch die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhöht werden.
Sachlich/technisch basierte Richtlinien definieren die Teilnahmebedingungen an der EEG Laxenburg für private Haushalte und KMUs. Diese Richtlinien dienen dem Vorstand der EEG Laxenburg als Grundlage für die Entscheidung im Einzelfall, ob eine Teilnahme an der EEG Laxenburg möglich ist.
Sie geben eine Beitrittserklärung an die EEG Laxenburg ab, die dem Vorstand der EEG Laxenburg zur Genehmigung vorgelegt wird.
Als Teilnehmerin bzw. Teilnehmer an der EEG Laxenburg werden Sie Mitglied der Genossenschaft „Energiegemeinschaft Laxenburg eG“ mit Sitz in 2361 Laxenburg, Schlossplatz 7-8 und zeichnen einen Genossenschaftsanteil iHv € 30,00.
Ein Austritt aus der Genossenschaft ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen jederzeit möglich.
Wie kann ich mich anmelden?
Sie können Ihr Interesse, an der Erneuerbaren Energiegemeinschaft Laxenburg teilzunehmen, unter folgendem Link registrieren:
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Wenn Sie noch Fragen zur Erneuerbaren Energiegemeinschaft Laxenburg haben, senden Sie uns eine E-Mail an energiegemeinschaft@laxenburg.at.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://energiegemeinschaften.gv.at/